Erftbahn: der „Bringer“ bringt Unruhe bei den Fahrgästen

23.01.2020

Der vom NVR (Nahverkehr Rheinland) in der 4. KW verteilte Flyer „Der Bringer“ hat erneut für Irritationen bei den Fahrgästen der Erftbahn gesorgt:

  1. Es wird die durchgängige Verbindung nach Köln beworben und verschwiegen, dass diese Durchgängigkeit ab 14.06.2020 für lange Zeit beendet ist.
  2. Mit der Überschrift „S-Vision 2030+ - die Erftbahn  (RB 38) wird zur S-Bahn (S 12)“ wird dem Fahrgast suggeriert, dass die Erft-S-Bahn erst nach 2030 in Betrieb gehen wird.

Irritationen bei den Fahrgästen durch die Abbindung der RB 38 in Kerpen-Horrem

Auch der Ablauf der Sondersitzung des Kreisverkehrs-Ausschusses zur RB 38 am 16.01.2020 hat deutlich gemacht, dass

  1. die geplante Sperrung der Strecke nach Köln nicht rechtzeitig angekündigt wurde
  2. die Fahrgäste weder rechtzeitig noch ausreichend informiert wurden
  3. von Seiten der DB keine angemessene Prüfung von Alternativen erfolgte
  4. die nachträglich vorgeschlagenen Alternativen nicht eingehend geprüft wurden
  5. Alternativen mit durchgängigen Zügen in den Hauptverkehrszeiten möglich waren.

Jetzt wird zudem bekannt, dass durch den Beginn der Bauarbeiten zum Ausbau des P+R-Platzes Weiden-West im 2. Halbjahr 2020 parallel zur Abbindung der RB 38 dort Parkplätze wegfallen. Stadtverbandsvorsitzender Helmut Paul: „Diese beiden Faktoren werden den Pendler-Verkehr im Westen von Köln weiter zuspitzen – es müssen Alternativen wie Schnellbuslinien aus dem REK bis in die Stadt Köln geprüft werden“ 

NVR-Flyer „Der Bringer“ bringt Unruhe

Mit der Verteilung des Flyers „Der Bringer“ wird in den Augen vieler Fahrgäste eine weitere Hiobsbotschaft verkündet: „S-Bahn erst ab 2030“?

Auch wenn wahrscheinlich ein Arbeitsprogramm für den gesamten Kölner Raum gemeint ist, sind die Fahrgäste der Erftbahn argwöhnisch, denn bisher gibt es in den Unterlagen von DB und NVR keine Zeitangaben für den S-Bahn-Ausbau. Ein Zeitraum nach 2030 wäre auch in Anbetracht der Veränderungen in der Region im Rahmen des anstehenden Strukturwandels nicht hinnehmbar. Stattdessen muss der Zeitrahmen endlich festgezurrt werden:

  • Vorplanung bis 12/2019  
  • Behördenabstimmung bis 2020  
  • Genehmigungsplanung bis  2021  
  • Planfeststellungsverfahren bis 2023
  • Ausschreibung / Ausführung bis 2026
  • Inbetriebnahme 2027.